Wissenswertes

Was Sie als Eigentümer wissen sollten.

Expertentipps und rechtliche Grundlagen rund um Immobilien – ohne Juristendeutsch. Und wenn eine Frage offen bleibt: Wir beraten Sie gerne persönlich.

01 — Energieausweis

Der Energieausweis

Bei der Vermarktung von Wohnimmobilien – Verkauf wie Vermietung – müssen festgelegte Energiekennwerte angegeben werden (Ausnahme: Baudenkmäler). Das gilt für jede Veröffentlichung: Zeitung, Internet, Schaufenster oder Bauschild. Die Pflichtangaben stammen aus dem Energieausweis.

Welche Arten gibt es?

Der Bedarfsausweis enthält objektive Angaben zum Energiebedarf, ermittelt auf Grundlage einer technischen Analyse von Bausubstanz und Heizungsanlage. Der Verbrauchsausweis gibt den tatsächlichen Energieverbrauch der Nutzer in den vergangenen drei Jahren für Heizung und Warmwasser an – und hängt damit vom individuellen Nutzungsverhalten ab.

Wann muss er vorgelegt werden?

Spätestens bei der Besichtigung muss der Energieausweis dem Miet- oder Kaufinteressenten vorgelegt werden. Nach Vertragsschluss ist der Ausweis oder eine Kopie unverzüglich auszuhändigen – eine bloße Einsicht reicht nicht.

Was passiert, wenn Angaben fehlen?

Verkäufer bzw. Vermieter sind verpflichtet, dass die Pflichtangaben in der Anzeige korrekt enthalten sind – auch wenn ein Makler beauftragt ist. Andernfalls liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit einem Bußgeld von bis zu 15.000 Euro geahndet werden kann.

02 — Geldwäschegesetz

Das Geldwäschegesetz

Nach dem Geldwäschegesetz (GwG) müssen Immobilienmakler die Identität ihrer Kunden feststellen. Das bedeutet: Wir sind verpflichtet, uns Personalausweis, Reisepass oder einen unbefristeten Aufenthaltstitel zeigen zu lassen, die Daten festzuhalten und zu digitalisieren. Außerdem prüfen wir, ob Sie im eigenen wirtschaftlichen Interesse oder für einen Dritten handeln.

Diese Pflicht gilt bei allen Verträgen, die wir mit Kunden abschließen. Gemäß § 4 Abs. 6 GwG sind Sie als Kunde verpflichtet, uns die entsprechenden Auskünfte zu erteilen und Unterlagen zur Überprüfung vorzulegen. Wir wissen, dass das im ersten Moment formal wirkt – es schützt am Ende alle Beteiligten.

03 — Widerrufsrecht & Maklervertrag

Widerrufsrecht & Maklervertrag

Seit Juni 2014 gilt das Widerrufsrecht auch für Maklerverträge

Die EU hat mit der Verbraucherrechterichtlinie die Rechte von Verbrauchern gestärkt. Ihnen steht ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Wir sind verpflichtet, Sie darüber zu informieren und dies zu dokumentieren – und wir nehmen die Rechte unserer Kunden sehr ernst.

Was ist ein Maklervertrag?

Der Maklervertrag ist ein privatrechtlicher Vertrag, durch den sich der Auftraggeber verpflichtet, dem Makler für die Vermittlung eines Vertrages oder den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eine Vergütung (Provision) zu zahlen. Geregelt ist er im BGB (§ 652 ff.). Maklerverträge der ImmobilienBÜROs schließen wir ausschließlich in Textform – wie es § 656a BGB seit dem 23.12.2020 vorschreibt.

Was kostet ein Maklervertrag?

Der Maklervertrag selbst ist kostenfrei, da wir auf Erfolgsbasis arbeiten. Erst wenn ein Miet- oder Kaufvertrag zustande kommt, wird eine Provision fällig. Über alle Vorschriften zur Maklerprovision beraten wir Sie gerne.

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